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GesetzBehiG - Behindertengleichstellungsgesetz
Auf Anfang 2004 trat in der Schweiz das
Gesetz und Verordnung beziehen sich vor allem auf Bauten und Anlagen. Sie betreffen aber auch Dienstleistungsangebote im Internet. Die Bestimmungen sind nur für Websites der öffentlichen Hand bindend. Für privatwirtschaftliche und andere Institutionen ist es dennoch empfehlenswert, die Auflagen zu berücksichtigen. Viele der Richtlinien sind durchaus auch für Nutzer ohne Behinderungen nützlich. W3C-WAIDas BehiG lehnt sich an die Richtlinien des
Die Daraus sind die
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