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Gesetz

BehiG - Behindertengleichstellungsgesetz

Auf Anfang 2004 trat in der Schweiz das  Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) in Kraft. Die dazugehörende  Verordnung (BehiV) formuliert die konkrete Ausgestaltung.

Gesetz und Verordnung beziehen sich vor allem auf Bauten und Anlagen. Sie betreffen aber auch Dienstleistungsangebote im Internet.

Die Bestimmungen sind nur für Websites der öffentlichen Hand bindend. Für privatwirtschaftliche und andere Institutionen ist es dennoch empfehlenswert, die Auflagen zu berücksichtigen.

Viele der Richtlinien sind durchaus auch für Nutzer ohne Behinderungen nützlich.

W3C-WAI

Das BehiG lehnt sich an die Richtlinien des W3C Konsortiums an. Dieses befasst sich mit verschiedensten Fragen rund um das World Wide Web, insbesondere die Erarbeitung von Richtlinien und Standards.

Die Web Accessibility Initiative (WAI) ist eine Sektion des W3Cs und verfolgt das Ziel, das Web zugänglich (engl. accessible) zu machen für Menschen mit verschiedenen Behinderungen.

Daraus sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entstanden, welche für das BehiG wegweisend sind.

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